Wir unterstützen, wo Sie es wirklich brauchen.
praktische
Haushaltshilfe
Betreuung von
Senioren und Pflegebedürftigen
Sozialeinsätze
Wir übernehmen im Krankheitsfall die Aufsicht und die Betreuung Ihrer Kinder. Dazu gehört auch die Organisation der Belange zwischen Elternhaus, Kindergarten und Schule.
- Betreuung und Beaufsichtigung Ihrer Kinder
- Einkaufen
- Kochen, Vorbereitung und Nachbereitung der Mahlzeiten
- Waschen und Pflegen von Wäsche und Kleidung
- Reinigung des allgemein üblichen Lebensbereiches
Betreuungs- und Entlastungsleistung
Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, können sogenannte zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von 125,- € pro Monat in Anspruch nehmen. Diese sollen die Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen unterstützen, zum Beispiel um eine Betreuung im Alltag sicherzustellen oder zur Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung oder der Organisation des Pflegealltags.
Seit dem 1. Januar 2017 erhalten Pflegebedürftige aller Pflegegrade (1 bis 5), die ambulant gepflegt werden, einen einheitlichen Entlastungsbetrag, den Sie für unsere Dienste einsetzen können.
Wir kooperieren mit der Pflegekasse und sind autorisiert, Betreuung im Alltag sicher zu stellen und Angehörige in ihrer Eigenschaft als Pflegende zu unterstützen. Dazu gehört auch die Unterstützung der Pflegebedürftigen bei der Organisation der Gestaltung des Alltags. Wir unterstützen auch Senioren begleitend bei Fahrten zum Arzt und auch beim Einkaufen.
Wir sind Vertragspartner der meisten Krankenkassen:
Die Leistungen der Haushaltsunterstützung werden nach § 38 Abs. 1 Satz 1SGB V und § 45b SGB XI - Regelleistung abgerechnet. Der Vertrag ist eine Vergütungsvereinbarung zwischen den Sozialkassen und unserem Dachverband HWF Bayern e.V..