
Wir sind für Sie da!
Wir geben Antwortenauf Ihre Fragen
Unser Fachservice unterstützt Sie kompetent und zuverlässig.
- Ärztliches Attest bei der Kasse einreichen.
- Antrag für Haushaltshilfe bei der Krankenkasse anfordern, ausfüllen und zurücksenden.
- Nach Prüfung und Bewilligung des Antrages durch den medizinischen Dienst erhalten Sie eine Kostenübernahme Ihrer Krankenkasse.
- Dann erfolgt nach Absprache mit Ihnen unser Einsatz.
Wir sind Vertragspartner der meisten Krankenkassen:

Die Leistungen der Haushaltsunterstützung werden nach § 38 Abs. 1 Satz 1SGB V und § 45b SGB XI - Regelleistung abgerechnet. Der Vertrag ist eine Vergütungsvereinbarung zwischen den Sozialkassen und unserem Dachverband HWF Bayern e.V..

