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Julia Baumann

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  1. Ärztliches Attest bei der Kasse einreichen.
  2. Antrag für Haushaltshilfe bei der Krankenkasse anfordern, ausfüllen und zurücksenden.
  3. Nach Prüfung und Bewilligung des Antrages durch den medizinischen Dienst erhalten Sie eine Kostenübernahme Ihrer Krankenkasse.
  4. Dann erfolgt nach Absprache mit Ihnen unser Einsatz.

Wir sind Vertragspartner der meisten Krankenkassen:

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Die Leistungen der Haushaltsunterstützung werden nach § 38 Abs. 1 Satz 1SGB V und § 45b SGB XI - Regelleistung abgerechnet. Der Vertrag ist eine Vergütungsvereinbarung zwischen den Sozialkassen und unserem Dachverband HWF Bayern e.V..